Gegenstandswert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rund um den PFÜB / VZV

Gerichtskosten: Seit 1.1.2021 betragen die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses 22 EUR (Nr. 2111 KV GKG) und ab 1.6.2025 betragen die Gerichtskosten für den PFÜB = 24 EUR (Nr. 2111 KV GKG).

 

Hinweis! Gem. Nr. 2111 KV GKG gelten mehrere Verfahren...


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