Die Ergänzung des erlassenen PFÜB um (weitere) Herausgabeansprüche

Solange der Gläubiger aus dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss nicht befriedigt ist, kann er eine Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragen. Dies vor allem dann, wenn das Gericht die gestellten Fragen bzw. herauszugebenden Unterlagen unberücksichtigt ließ oder sich z. B....


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