Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen

Der BGH hat in 2005 geurteilt,1 dass der Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ein selbstständiger Anspruch aus dem Girovertrag ist, der bei einer Kontopfändung nicht als Nebenanspruch gegenüber dem Drittschuldner mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann. Logisch,...


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