Beweisgebühr Nr. 1010 VV RVG für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Zum 1.7.2004, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft trat, ist die Beweisgebühr, die es noch zu BRAGO-Zeiten gab, weggefallen.

 

Seit 1.8.2013 gibt es dafür aber eine zusätzliche Gebühr für Beweisaufnahmen gem. Nr. 1010 VV RVG i. H. v. 0,3, ich nenne sie nun "Beweisgebühr".

 

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