Gebühren für schriftliche Vergleichsverfahren § 278 Abs. 6 ZPO

In einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch ohne Terminswahrnehmung unter anderem dann, wenn in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird.

Ein gerichtlicher Vergleich kann gem. § 278 Abs. 6 ZPO also...


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