Speziell zur Terminsgebühr über rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche in Vergleichsverfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO

Speziell zur Terminsgebühr in schriftlichen Vergleichsverfahren:
Nun kann es ja sein, dass sich nach Klageerhebung die Parteien außergerichtlich vergleichen und zwar nicht nur über rechtshängige, sondern auch über nicht rechtshängige Ansprüche. 

Hier ist zu unterscheiden:

  1. Vergleichen sich die...

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