Terminsgebühr in der Rechtsmittelinstanz

Die Terminsgebühr im Berufungsverfahren beträgt gem. Nr. 3202 VV RVG ebenfalls nur 1,2. Die Bundesregierung will damit einen abermaligen Versuch unternehmen, die Gerichte zu entlasten und die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

 

Sofern nur ein Termin stattfindet, in diesem der Berufungsklä...


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