- Übergangsvorschriften KostBRÄG 2025 mit Fallbeispielen und Synopsen, Stichtag, Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025
- Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- Gerichtliche Anwaltsgebühren
- Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
- Verfahrensgebühr für die vorzeitige Erledigung des Verfahrens
- Gegenstandswert der Verfahrensgebühr
- Verfahrensgebühr in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde)
- Gegenstandswert in der Rechtsmittelinstanz
- Differenzverfahrensgebühr für die Protokollierung nicht rechtshängiger oder anderer Ansprüche
- Differenzverfahrensgebühr in der Rechtsmittelinstanz
- Eingeschränkte Tätigkeit in der Rechtsmittelinstanz
- Verfahrensgebühr für Antrag über die Kosten des Verfahrens / Kostenantrag
- Verfahrensgebühr für die Beistandsleistung
- Verfahrensgebühr für Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zurück
- Die Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
- Die Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen mit Mandanten, Gegenseite oder Berichterstatter des Gerichts, sog. Besprechungsterminsgebühr
- Mehrere Terminsgebühren gleichzeitig
- Der unbedingte Auftrag entscheidet über Ihre Gebühren - Gegenüberstellung
- Gegenstandswert der Terminsgebühr
- Beweisgebühr Nr. 1010 VV RVG für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen
- Terminsgebühr für die Erledigungserklärung und Klagerücknahme, Teilerledigungen
- Terminsgebühr für die Entscheidung nach Lage der Akten
- Die Terminsgebühr für E-Mail Schriftverkehr
- Terminsgebühr in der Rechtsmittelinstanz
- Besprechungen in der Rechtsmittelinstanz
- Terminsgebühr bei Versäumnisurteil in erster Instanz und Rechtsmittelinstanz
- Entsteht die 0,5 Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Versäumnisurteil?
- Gerichtskosten für das Versäumnisurteil
- Weitere praktische Fälle zur Abrechnung bei Versäumnisurteil
- Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil
- Gerichtsgebühren bei Anerkenntnis - 1,0 nach Nr. 1211 KV-GKG oder 3,0 nach Nr. 1210 KV-GKG
- Gebühren im schriftlichen Verfahren/Vorverfahren
- Kostentragungspflicht bei Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
- Gebühren für schriftliche Vergleichsverfahren § 278 Abs. 6 ZPO
- Speziell zur Terminsgebühr über rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche in Vergleichsverfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO
- Terminsgebühr für Anträge zur Prozess- und Sachleitung
- Terminsgebühr für nicht rechtshängige oder andere Ansprüche
- Differenzterminsgebühr: 1,2 Terminsgebühr rechtshängiger Anspruch, 1,2 Terminsgebühr nicht rechtshängiger Anspruch, Anrechnung nach § 15 Abs. 3 RVG
- Terminsgebühr für Kostenanträge bei Klagerückname vor dem Termin bzw. im schriftlichen Verfahren
- Terminsgebühr für Videokonferenz / Videoübertragung
- Gebühren zwischen den Instanzen
- Verbindung von Verfahren mit oder ohne Verbindungsbeschluss gem. § 147 ZPO
- Anhängigkeit mehrerer Verfahren - Abrechnung nur aus zusammengerechnetem Gegenstandswert
- Gebühren bei Trennung von Zivilprozessen u. a. Verfahren
- Grundsätze der Erstattungspflicht der Anwaltskosten, Anwaltswechsel, Sachverständigenkosten
- Kostenerstattung bei Klage mit Urteil, dann Berufung mit Vergleich und Kostenaufhebung
- Die Verweisung - Gebühren
- Die Zurückverweisung - Gebühren
- Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG auf einen Blick
- Die richtige Rechnungslegung / Rechnungsanforderungen
- Die Kostenfestsetzung
- Gebühren für Beschwerdeverfahren aller Art
- Der Vorschuss
- Der Teilzahlungsvergleich
- Die Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorare
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die Mandatskündigung - Gebühren
- Die Vollmacht - Der Auftrag
- Einige Gegenstandswerte
- Der Beratervertrag
- Der Anwaltsvergleich
- Die Mediation
- Der Ombudsmann - Die Ombudsstelle
- Streitschlichtung Gütestelle - Güteverfahren
- Streitschlichtung Schiedsgericht
- Honoraraufrechnung
- Gutachten, Privatgutachten Abrechnung, Kostenerstattung
- Erstattung ausländischer Anwaltskosten
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- Archiv: RA-Gebühren I
Verfahrensgebühr für Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zurück
Was ist überhaupt ein Vorabentscheidungsverfahren?
Ein Vorabentscheidungsverfahren (ex-Art. 234 EG) ist ein Zwischenrechtsstreit, welcher zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf das EU-Recht beitragen soll.
Gebühren: In einem auf eine...
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