Wert Adoptionssachen

Gemäß § 186 FamFG sind Adoptionssachen Verfahren, die

  • die Annahme als Kind,
  • die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
  • die Aufhebung des Annahmeverhältnisses,
  • die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 BGB

betreffen.

 

Im FamGKG ist ein Wert für Adoptionssachen nicht erwähnt. Es verbleibt...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.