Wert Zugewinnstundung

Der Wert ist gem. § 3 ZPO zu schätzen. Wenn eine Ausgleichssumme gestundet werden soll, ist das Interesse des Antragstellers maßgebend, welches er an der Stundung hat.1 Der Wert könnte wie folgt angenommen werden:

 

Beispiel: Wenn der Antragsteller bspw. 10,5 % Zinsen für einen Kredit, den er zwecks...


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