Wert Kindesherausgabe

Verbundverfahren:

Nach § 44 FamGKG ist für die Regelung der Herausgabe eines Kindes von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Maximal ist ein Wert von 3.000 EUR (bis 31.12.2020) bzw. seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) ist maximal ein Wert von 4.000 EUR anzusetzen...


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