Wert Elterliche Sorge

Verbundverfahren:

Nach § 44 FamGKG ist für die Regelung der elterlichen Sorge über ein Kind von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Maximal jedoch ist ein Wert von 4.000 EUR seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) bzw. maximal ist ein Wert von 5.000 EUR ab dem 1.6.2025...


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