Wert Umgangsrecht

Verbundverfahren:

Gem. § 44 FamGKG ist für die Regelung des Umgangs über ein Kind von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) ist maximal ein Wert von 4.000 EUR anzusetzen, ab dem 1.6.2025 ist maximal ein Wert von 5.000 EUR...


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