Wert Verbundverfahren

In einer Ehesache können gem. § 137 FamFG mehrere Verfahren mit der Ehesache zusammen einen Verbund bilden. 

Grundsätzlich gilt: 
Die Verfahrenswerte aller im Verbund anhängigen Familiensachen sind zu addieren. Von diesen addierten Werten sind dann die Gebühren zu errechnen!

Ein Verbund ist der...


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