Behörde vollstreckt und ersucht andere Behörde, bleibt aber Vollstreckungsbehörde

Beitragsforderungen von Ersatzkassen, die als Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 4 Abs. 2 SGB V rechtsfähige (bundesunmittelbare) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind, werden nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz vollstreckt. Gemäß § 1 Abs. 1...


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