Die Vollstreckung von Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kaminholz bis 31.12.2021 und seit 1.1.1022

Beispiel: Sie wollen Heizöl pfänden. Der Schuldner hat nämlich erst kürzlich seinen 5.000 Liter Öltank vollgetankt. Geht das überhaupt und wie gehen Sie vor?

 

Lösung:  Um das zu prüfen, brauchen Sie die ZPO und die GVO.

 

In § 811 ZPO steht geschrieben, ob Feuerungsmittel unpfändbar sind und in § 66...


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