Verwaltungsvollstreckung

Vollstreckung durch die Behörde:

Hinsichtlich einer Pfändung von Kontoguthaben ist § 910 ZPO (Fassung 1.12.2021) einschlägig. Die §§ 850k, 850l ZPO sowie die Regelungen des Abschnitts 4 (n. F.) gelten auch bei einer Pfändung von Kontoguthaben wegen Forderungen, die im Wege der...


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