Die Pfändung von Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist als gewöhnliche Forderung nach § 829 ZPO pfändbar. Die Pfändung ist auch nicht abhängig von einem vertraglichen Anerkenntnis oder der Rechtshängigmachung.1

 

Folgenden Antrag können Sie im PFÜB-Beschluss-Entwurf unter Modul K einfügen:

 

...

Gepfändet wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Zahlung von Schmerzensgeld für die bei dem Unfall am ... erlittenen Verletzungen.

...

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1Baumbach ZPO § 704, Rn. 101, 54. Auflage;
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