Drittschuldner für die Elterngeldpfändung

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Die zuständige Elterngeldstelle und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten finden Sie über das Familienportal hier.1 Dort können Sie das entsprechende Bundesland...


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