Die Pfändung von Geld auf Notarandergeldkonto

Es kommt im Rahmen des Abschlusses eines notariellen Vertrages ab und zu noch vor, dass ein Notar nach § 23 BNotO auf seinem Notarandergeldkonto Geld aufbewahrt, das ihm anvertraut worden ist (oder Wertsachen). Im Außenverhältnis ist der Notar alleiniger Inhaber, im Innenverhältnis jedoch dient er...


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