Die Pfändung von (gesetzlichen) Rentenansprüchen; welche Modul beim PFÜB-Beschluss-Entwurf

Zunächst sind pfändbar

  • gesetzliche Rentenansprüche gem. § 53 SGB-I (Schuldner ist schon Rentner) und
  • zukünftige Rentenansprüche gem. § 54 SGB-I (Schuldner ist noch kein Rentner) von einem Schuldner, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder gestanden hat, pfändbar.

 

Es müssen hier lediglich die...


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