Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach bei der Unterhaltspfändung, dennoch den Mindestselbstbehalt nach § 850d ZPO berücksichtigen?

Grundsätzlich sind dem Schuldner bei der Pfändung nur die Beträge zu belassen, die er tatsächlich als Unterhaltsleistung aufbringt. Allerdings ist die Rechtsprechung zu berücksichtigen.

 

Bitte beachten Sie auch das Geschriebene zur Lohnpfändung hier.

 

Betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die...


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