Die Pfändung eines Patentrechts

Gem. § 857 ZPO sind auch das Recht am Patent und der Anspruch auf Erteilung des Patents/Patentanmeldung pfändbar. Der Pfändungspfandgläubiger erlangt durch die Pfändung jedoch kein ausschließliches Benutzungsrecht an der Erfindung oder an dem Patent. Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung an den...


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