Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht bei der Lohnpfändung nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?

Die BGH-Entscheidungen vom März 20071 und August 2010,2 dass die unterhaltsberechtigte Person in der Tabelle gem. § 850c ZPO berücksichtigt werden muss, egal ob der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nachkommt oder nicht, sind nicht tiefgründig genug, um Unterscheidungen vom Getrenntleben in...


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