Die Pfändungsfreigrenzen bis 30.6.2027 und Übergangsvorschrift / Übergangsregelung für die neuen Lohnpfändungsfreigrenzen

Es gilt bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich immer, dass der Schuldner durch die Pfändung nicht zum Sozialhilfeempfänger werden darf, so auch bei der Forderungspfändung nicht. Dem Schuldner muss also immer ein Existenzminimum belassen werden. Die Gläubiger sollen sich nicht auf Kosten der...


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