2. Der Leasingnehmer ist Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten

Pfändbar ist das Nutzungsrecht:

Gemäß § 857 ZPO kann ein Nutzungsrecht an einer Sache gepfändet werden, wenn der Leasingnehmer berechtigt ist, das Leasingobjekt einem Dritten zur Ausübung der Nutzung zu überlassen.1 Aus einer Vereinbarung, nach welcher der Leasingnehmer ein Leasingfahrzeug nur von...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤