Kontopfändungsschutz bei Rentenpfändung

Wie bei Arbeitseinkommen auch, muss natürlich das von der Rentenversicherung als monatliche Rate (Rente) ausgezahlte Geld auf dem Konto des Schuldners geschützt sein.

 

Da es seit 1.1.2012 grundsätzlich nur noch den P-Kontoschutz gibt, muss der Schuldner sich ein Pfändungsschutzkonto zulegen, damit...


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