Tipps und Hinweise zur Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen (Widerruflichkeit, Unwiderruflichkeit)

Hat der Schuldner einen Begünstigten bei einer Kapitallebensversicherung noch nicht eingesetzt, kann er dies jederzeit tun und diese widerruflich eingesetzte bezugsberechtigte Person auch jederzeit wieder kündigen. Meist unwissend oder bei cleveren Schuldnern ist in den Versicherungspolicen...


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