Die Kontopfändung - Ruhendstellung des Verfahrens

Die Ruhendstellung, also die vorläufige Aussetzung der Pfändung zu beantragen, ist sinnvoll, wenn der Schuldner z. B. doch noch Raten bezahlen möchte. Seit Einführung des Pfändungsschutzkontos bearbeiten Banken grundsätzlich keine Ruhendstellungsanträge mehr, weil diese nicht mehr in ihren...


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