Pfändung von Hartz IV und Mieteinnahmen / Pfändungsschutz

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch die Einkünfte aus einer Untervermietung.

 

Fall dazu: Der Schuldner ist nicht erwerbstätig und erhält zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 374 EUR zuzüglich 360 EUR für die Kosten von Unterkunft...


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