Die Pfändung von Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach dem vorher verdienten Einkommen des jeweiligen Elternteils. Es wird einkommensabhäng gezahlt und zwar grundsätzlich 67 % des bisherigen Einkommens berechnet an den letzten 12 Monatseinkommen. 

Elterngeld hat Lohnersatzfunktion1 und ist deswegen als Einkommen des...


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