Der Mehrbetrag über 4.866,30 / 4.766,99 EUR ist voll pfändbar. Lohnpfändungstabellen 2025 bis 2027

Hinweis! Bei der Tabelle gem. § 850c ZPO ist stets vom Nettoeinkommen auszugehen. Naturalleistungen sind den Geldleistungen hinzuzurechnen. 

 
Hinweis zur jeweiligen Lohnpfändungstabelle (hier): 

Der Betrag in der ersten Spalte (0) ist grundsätzlich der unterhaltsberechtigte Betrag, der für den...


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