Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und die Pfändung des Bankschließfachinhalts

Ebenso können Sie trotz Einführung des P-Kontos - und selbst wenn der Schuldner bereits ein Pfändungsschutzkonto hat - den Inhalt seines Bankschließfaches pfänden. Immerhin kann er ja neben seinem Pfändungsschutzkonto in seinem Schließfach Gelder, Schmuck, Wertpapiere usw. aufbewahrt haben....


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