Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis

Um nach Titelbeschaffung erst einmal zu sehen, ob es sich lohnt, gegen den Schuldner vorzugehen, wäre es sinnvoll, eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis zu erhalten.Allerdings kann ein separater Antrag auf Übersendung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses nicht mehr gestellt werden.

 

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