Haftkostenbeiträge 2025, 2026 aufgrund Inhaftierung des Schuldners

Gemäß § 172 StVollzG ist eine gemeinsame Unterbringung des Erzwingungshaft-Inhaftierten während der Arbeit, Freizeit und Ruhezeit nur mit Einwilligung des Gefangenen zulässig. Der Gläubiger muss also als Vorschusszahler mit den Haftkostenbeiträgen der Einzelbelegung rechnen.


Hinweis! Nachfolgende Angaben beziehen sich immer auf den Monat. 
 

 

Haftkostenbeiträge 1.1.20261
     

Für  

Unterkunft

Einzel-
belegung 

Zwei 
Gefangene  

in Zelle

Drei 
Gefangene  

in Zelle

Mehr als drei
Gefangene

in Zelle 

von bis zu

18-Jährigen 
und Azubis

197,60 EUR

84,60 EUR

56,40 EUR

28,20 EUR

Frühstück:

69,00 EUR

69,00 EUR

69,00 EUR

69,00 EUR

Mittagessen:

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

Abendessen:

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

     

Für

Unterkunft    
 

Einzel-
belegung

Zwei 
Gefangene

in Zelle

Drei 
Gefangene

in Zelle

Mehr als drei 
Gefangene

in Zelle

von über

18-Jährigen

239,70 EUR

126,90 EUR

98,70 EUR

70,50 EUR

Frühstück:

69,00 EUR

69,00 EUR

69,00 EUR

69,00 EUR

Mittagessen:

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

Abendessen:

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

132,00 EUR

 

Leserfrage: Wie ist das eigentlich, wenn jemand kürzer als einen Monat inhaftiert war, weil er z. B. nach 10 Tagen seine Vermögensauskunft abgegeben hat?

Antwort: Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel (0.03333333333) der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.

Achtung! Um z. B. einen selbstständigen Landwirt inhaftieren zu wollen, reichen obige Beiträge in keinster Weise aus. Denn zunächst müssen Sie eine „Vertretung“ finden und finanzieren, die die Kühe, Schweine etc. weiterhin versorgen kann, während der Landwirt seine Beugehaft absitzen soll. 
 

 

Haftkostenbeiträge 1.1.20252
     

Für  

Unterkunft

Einzel-
belegung 

Zwei 
Gefangene  

in Zelle

Drei 
Gefangene  

in Zelle

Mehr als drei
Gefangene

in Zelle 

von bis zu

18-Jährigen 
und Azubis

194,60 EUR

83,40 EUR

55,60 EUR

27,80 EUR

Frühstück:

65,00 EUR

65,00 EUR

65,00 EUR

65,00 EUR

Mittagessen:

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

Abendessen:

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

     

Für

Unterkunft    
 

Einzel-
belegung

Zwei 
Gefangene

in Zelle

Drei 
Gefangene

in Zelle

Mehr als drei 
Gefangene

in Zelle

von über

18-Jährigen

236,30 EUR

125,10 EUR

97,30 EUR

69,50 EUR

Frühstück:

65,00 EUR

65,00 EUR

65,00 EUR

65,00 EUR

Mittagessen:

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

Abendessen:

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

124,00 EUR

 

Haftkostenbeiträge 1.1.20243
     

Für  

Unterkunft

Einzel-
belegung 

Zwei 
Gefangene  

in Zelle

Drei 
Gefangene  

in Zelle

Mehr als drei
Gefangene

in Zelle 

von bis zu

18-Jährigen 
und Azubis

185,50 EUR

79,50 EUR

53,00 EUR

26,50 EUR

Frühstück:

60,00 EUR

60,00 EUR

60,00 EUR

60,00 EUR

Mittagessen:

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

Abendessen:

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

     

Für

Unterkunft    
 

Einzel-
belegung

Zwei 
Gefangene

in Zelle

Drei 
Gefangene

in Zelle

Mehr als drei 
Gefangene

in Zelle

von über

18-Jährigen

225,25 EUR

119,25 EUR

92,75 EUR

66,25 EUR

Frühstück:

60,00 EUR

60,00 EUR

60,00 EUR

60,00 EUR

Mittagessen:

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

Abendessen:

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

114,00 EUR

 

 

Die Belegung jeder Anstalt ist im Strafvollzugsgesetz geregelt. Die Belegung der Zellen in der jeweiligen Strafvollzugsanstalt ist in dem jeweiligen Bundesland extra geregelt. Für den Wert der Unterkunft ist grundsätzlich die festgesetzte Belegungsfähigkeit maßgebend. Diese setzt die Aufsichtsbehörde fest. Es kommt auf Belegung, Überfüllung und andere Details an. Es ist wohl auch zu differenzieren, ob der Häftling, der nur eine Beugehaft absitzen soll, mit einem Totschläger in eine Zelle kommt oder mit anderen Zellengenossen, die ebenfalls lediglich eine Beugehaft aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft absitzen müssen.

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1Bekanntmachung der Feststellung der Haftkostenbeiträge im Kalenderjahr 2026, Berliner Senatsverwaltung am 3.12.2025
2Bekanntmachung der Feststellung der Haftkostenbeiträge im Kalenderjahr 2025, Berliner Senatsverwaltung am 12.12.2024
2Bekanntmachung der Feststellung der Haftkostenbeiträge im Kalenderjahr 2024