Verfahren, Belehrungen und Rechtsbehelfe im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft, virtuelle Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung

Der Schuldner, gegen den der Gläubiger die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat, erhält vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Frist zur Zahlung seiner Schuld von zwei Wochen. Der Gerichtsvollzieher muss im Interesse eines zügigen Verfahrens bereits mit Setzung dieser Zweiwochenfrist den Schuldner...


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