- Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Die Vermögensauskunft - Sinn und Zweck
- FORMULARE und Ausfülltipps Vermögensauskunft, Drittauskünfte, Aufenthaltsortermittlung Gerichtsvollzieher bis 30.9.2026, ab 1.10.2026
- Voraussetzungen zur Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner
- Zuständigkeit im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
- Die Ladung zum Termin zur Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen
- Verfahren, Belehrungen und Rechtsbehelfe im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft, virtuelle Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung
- Der Schuldner ist krankgeschrieben und kann die Vermögensauskunft nicht leisten
- Wer die Vermögensauskunft leisten muss, gesetzliche Vertreter
- Gläubiger möchte beim Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft dabei sein
- Die Vermögensauskunft einer GmbH bzw. UG (Unternehmergesellschaft)
- Die Vermögensauskunft durch einen Betreuten, Vollstreckung und Zustellung
- Drittauskünfte § 802l ZPO / Auskunftsrecht besondere Angelegenheit, Kosten, Gebühren 2022, 2023, 2024
- Drittauskünfte § 802l ZPO für Folgegläubiger, Drittgläubiger, Nachgläubiger
- Auskunftsrecht (Drittauskunft) nun auch seit 1.11.2022 für Insolvenzgerichte nach § 802l ZPO, § 74a SGB X
- Kostenerstattung für verfrühte und voreilig gestellte mehrere Drittauskunftsanträge gem. § 802l ZPO
- Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis
- Eintrag in das Schuldnerverzeichnis - Voraussetzungen dafür
- GV-Kosten für die Zustellung der Eintragungsanordnung
- Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, zentrale Vollstreckungsgerichte, Vollstreckungsportal der Länder
- Zuständigkeit, Widerspruchsrecht, Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
- Abruf / Auskunft / Einsichtnahme Schuldnerverzeichnis / Vollstreckungsportal
- Vollstreckungsportal oder Auskunfteien? Wo bekommt man bessere Schuldnerinformationen?
- Registerauskünfte auf Basis künstlicher Intelligenz
- Bald Blockchainregister statt Schuldnerverzeichnis, Vollstreckungsportal, Schufa, Unternehmensregister, Vermögensregister & Co?
- Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
- Hartnäckigkeit bei wohnungslosen Schuldnern - Vermögensauskunft trotzdem
- Nachträgliche Erweiterung der Vermögensauskunft auf neue Forderungen
- Das amtliche Vermögensverzeichnis und Ergänzungsblätter
- Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses und die erfolgreiche Durchsetzung beim Gerichtsvollzieher
- Muster Nachbesserung / Ergänzung Vermögensauskunft
- Zusätzliche Fragen mit Beantragung oder zur Nachbesserung / Ergänzung der Vermögensauskunft
- Die weitere Vermögensauskunft
- Erzwingungshaft / Verhaftung / Der Haftbefehl aufgrund nicht abgegebener Vermögensauskunft
- Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermögensauskunft scheitert aufgrund Verfahrensfehlers des Gerichtsvollziehers
- Strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage einer Vermögensauskunft
- Muster Strafanzeige wegen Falschaussage im Vermögensauskunftsverfahren
- Haftkostenbeiträge 2025, 2026 aufgrund Inhaftierung des Schuldners
- Wenn die Gerichtskasse die Vermögensauskunft abnehmen möchte
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren rund um die Vermögensauskunft
- Die Nichterledigungsgebühr für die Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten von A bis Z
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis hat von Amts wegen durch das zuständige zentrale Vollstreckungsgericht (§ 882e Abs. 1 ZPO) nach drei Jahren zu erfolgen.
Aus dem Schuldnerverzeichnis wird der Schuldner gelöscht
- nach drei Jahren (von Amts wegen) oder
- bei Erfüllung seiner Schuld (nur auf...
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