Die Nichterledigungsgebühr für die Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft

Darf der Gerichtsvollzieher die „Nichterledigungsgebühr“ nach Nr. 604 KV-GvKostG berechnen, wenn er nichts erledigen konnte? Ja, denn gerade dafür ist die sog. Nichterledigungsgebühr da. Allerdings darf der Gerichtsvollzieher diese nicht mehrfach berechnen, wenn der erste Auftrag nicht zu erledigen...


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