Nachträgliche Erweiterung der Vermögensauskunft auf neue Forderungen

Eine Ausdehnung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft auf weitere titulierte Forderungen ist nach dem Offenbarungstermin nicht zulässig.1 Es ist zwar möglich, die Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft zu beantragen und nach Erfüllung gewisser Kriterien die erneute Abgabe der...


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