Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, zentrale Vollstreckungsgerichte, Vollstreckungsportal der Länder

Die Vermögensverzeichnisse werden landesweit in elektronischer Form bei einem zentralen Vollstreckungsgericht verwaltet. Landesweit heißt bundeslandweit, nicht deutschlandweit! Diesem jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht haben alle Gerichtsvollzieher gemäß § 802f Abs. 6 ZPO die von ihnen...


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