Auskunftsrecht (Drittauskunft) nun auch seit 1.11.2022 für Insolvenzgerichte nach § 802l ZPO, § 74a SGB X

Die in § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ZPO neu zum 1.1.2022 geschaffenen Voraussetzungen, unter denen die Einholung von Drittauskünften künftig zulässig ist, sollen auch bei Verfahren nach dem SGB X gelten.


Nun auch für Insolvenzgerichte möglich: Die Einführung des § 74a Abs. 3 SGB X zum 1.11.2022 ist eine...


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