GV-Kosten für die Zustellung der Eintragungsanordnung

Kundenfrage und Grundsatzfrage: Ist es so, dass der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis dem Schuldner persönlich zustellen muss und dafür gem. Nr. 100 KV-GvKostG 11 EUR (seit 1.11.2021) bzw. 12 EUR (nach KostBRÄG 2025) zzgl. Wegegeld nach...


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