Der Schuldner ist krankgeschrieben und kann die Vermögensauskunft nicht leisten

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Schuldners reicht nicht stets zur Annahme der Unfähigkeit zur Abgabe der Vermögensauskunft nebst eidesstattlicher Versicherung. Eine Erkrankung reicht als Entschuldigung nur dann aus, wenn sie dem Schuldner das Erscheinen im Termin unzumutbar macht. In...


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