Gläubiger möchte beim Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft dabei sein

Sofern der Gläubiger es wünscht, kann er grundsätzlich beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft dabei sein. Das macht Sinn, wenn er von Vermögenswerten weiß und der Schuldner diese verschweigen könnte. Somit spart er sich die Nachbesserung/Ergänzung, wo der Schuldner erneut lügen könnte. Der...


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