Drittauskünfte § 802l ZPO für Folgegläubiger, Drittgläubiger, Nachgläubiger

Ein Folgegläubiger, auch Drittgläubiger oder Nachgläubiger genannt, ist ein Gläubiger, der nach dem zuerst pfändenden Gläubiger vollstreckt. 

Beispiel Drittgläubiger: Gläubiger Schulze beantragt beim Gerichtsvollzieher, vom Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher stellt...


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